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BMBF-Fördermaßnahme: „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2020“

Mit der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung (FuE) unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner, beabsichtigt das BMBF die Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie1 im internationalen Kontext zu stärken.
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben (FuEuI-Vorhaben), die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.
Die eingereichten internationalen Projektskizzen für ausgewählte Vorhaben sollen den Bezug zu mindestens einem der in der Nationalen Bioökonomiestrategie genannten Bausteine der Forschungsförderung herstellen:

  1. biologisches Wissen als Schlüssel der Bioökonomie (Mikroorganismen; Algen, Pilze, Bakterien, Pflanzen; Insekten etc.);
  2. konvergierende Technologien und disziplinübergreifende Zusammenarbeit (Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Nanotechnologie, Automatisierung, Miniaturisierung etc.);
  3. Grenzen und Potenziale der Bioökonomie;
  4. Transfer in die Anwendung (Wertschöpfungsnetze etc.);
  5. Bioökonomie und Gesellschaft (Wechselwirkungen, Zielkonflikte etc.);
  6. globale Forschungskooperationen.

Gefördert werden deutsche Partner in internationalen Konsortien, insbesondere sind Kooperationsvorhaben mit Partnern aus den Ländern Argentinien, Australien, Chile, China, Indien, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Russland und Vietnam erwünscht. Die Zusammenarbeit mit Partnern aus EU-Ländern ist nicht förderfähig.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des ­beantragten Vorhabens.

Zuwendungsfähig sind folgende projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten;
  • Vergabe von Aufträgen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen5, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

Erste Stufe: Projektskizze

In der ersten Stufe sind dem Projektträger Jülich elektronisch Projektskizzen in englischer Sprache über das Internet-Portal www.bioeconomy-international.de vorzulegen. Weitere Informationen zu Inhalt und Gliederung der Skizze sind im Portal www.bioeconomy-international.de veröffentlicht.

Bei Verbundprojekten sind die Projektskizzen in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Weiterhin müssen unterzeichnete Schreiben aller ausländischen Partner eingereicht werden. In diesen muss das jeweilige finanzielle Engagement verbindlich dargelegt werden. Die Schreiben sollen separat von der Projektskizze im Internet-Portal hochgeladen werden. Die Schreiben müssen Informationen dazu enthalten, worin die Motivation der Projektpartner liegt, welche Arbeiten die Partner im Projekt übernehmen werden und wie die Finanzierung dieser Arbeiten gesichert wird (Finanzierung mithilfe laufender Projekte, Instituts-/Firmenmittel, beantragte Fördermittel oder Ähnliches).

Das Hochladen der Projektskizzen im Internet-Portal www.bioeconomy-international.de muss bis zum 17. August 2020, 11.00 Uhr CEST, abgeschlossen sein. Das Internet-Portal wird mit Ablauf dieser Deadline geschlossen.

Es ist geplant, zu Bioökonomie International (Bioeconomy International) weitere Ausschreibungen zu veröffentlichen. Diese werden rechtzeitig auf den relevanten Internetseiten des BMBF bekannt gegeben oder können beim Projektträger Jülich erfragt werden.

Zweite Stufe werden die Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

 

Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt über:

Projektträger Jülich (PtJ)
Frau Dr. Veronika Jablonowski
Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 0 24 61/61-50 83
E-Mail:

und

Herrn Dr. Christian Breuer
Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 0 24 61/61-9 69 29
E-Mail:

 

Gesamte Ausschreibung unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3002.html