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BMBF-Fördermaßnahme: FH-Europa – Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum

[/vc_column_text][vc_empty_space height=”30px”][vc_column_text css=”.vc_custom_1600151755950{margin-top: 10px !important;margin-right: 0px !important;margin-left: 0px !important;}”]Von Forschung und Entwicklung gehen wesentliche Impulse für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft aus. Dazu tragen im deutschen Wissenschaftssystem die Fachhochschulen (FH)/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei, die über ein hohes anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungs­potenzial für den Wissens- und Technologietransfer in Unternehmen verfügen. Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm „Forschung an Fachhochschulen“ die anwendungsorientierte Forschung an FH/HAW. Innerhalb des europäischen Forschungsraums sollen die FH/HAW ihr Forschungspotenzial jedoch noch weiter ausschöpfen können.
Mit FH-Europa zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH/HAW an EU-Programmen wie vorzugsweise „Horizont Europa“ oder an weiteren EU-Programmen wie beispielsweise Green Deal, EUREKA als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Zweck ist es, FH/HAW in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen und zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.
FH/HAW-Professorinnen/Professoren sollen darin bestärkt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, ­gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für „Horizont Europa“ und weitere EU-Programme zu konkretisieren, entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen und aufgebaute Forschungsschwerpunkte auch auf europäischer Ebene zu etablieren. Neben der gezielten Erstellung und Einreichung von konkreten Projektanträgen bei der EU sollen mit dieser Maßnahme auch netzwerkbildende Maßnahmen unterstützt werden.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2027 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden können. Die Forschungsanträge sind dabei auf Calls und ergänzende Programme von „Horizont Europa“ gemäß Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu richten, für die FH/HAW antragsberechtigt sind. Weiterhin unterstützt diese Maßnahme die Erstellung von Forschungsanträgen, welche auf eine Förderung bei anderen europäischen, multinationalen Forschungsförderungsprogrammen – vorzugsweise „Green Deal“ sowie „EUREKA“ – abzielen.
In diesen Anträgen können zusätzlich Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungs-/Forscheraustausche im EU-Ausland (gegebenenfalls bei internationalen Promotionen) veranschlagt werden (zum Beispiel für Konsortialbildungen für weitere, potenziell in der Zukunft liegenden Calls). Diese zu beantragenden Maßnahmen sind nicht zwingend an den gewählten Call bzw. an dessen Einreichungsfristen gebunden.

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH/HAW, die Duale Hochschule Baden-Württemberg, die Hochschule Geisenheim, die Berufsakademie Sachsen, die Duale Hochschule Thüringen sowie die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz (FH) gemäß Artikel 1 § 1 Absatz 2 des Gesetzes zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz aufgegangen ist).
Es werden nur Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich gefördert.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, Finanzierungsart, -höhe und Förderquote
Zuwendungen als Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung). Das beantragte Fördervolumen für dieses Vorhaben soll im Regelfall 75 000 Euro nicht überschreiten. Für die Vorhaben wird keine Projektpauschale gewährt.

Projektlaufzeit der geförderten Vorhaben beträgt maximal 12 Monate und endet regulär mit der Einreichung des zu erarbeitenden Antrags. Nur wenn auch zusätzliche ­Arbeiten zu netzwerkbildenden Maßnahmen durchgeführt werden, endet die Projektlaufzeit mit dem Ende derselben. Die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2027 beendet sein.

Einstufiges Antragsverfahren
Pro FH/HAW sind maximal zwei zeitgleich laufende Projekte zulässig.
Bei gemeinsamer Antragstellung (Verbund) muss jede der beteiligten FH/HAW einen eigenen Antrag stellen und einen eigenen, individuellen fachlichen Teil ausarbeiten. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Fristen
In diesem Verfahren können Anträge kontinuierlich ab Veröffentlichung dieser Richtlinie jederzeit bis zum 30. Juni 2027 in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=FH-EUROPA-FH_515&b=FH-EUROPA&t=AZA gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorgelegt werden.

Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung nach erfolgter elektronischer Einreichung zusammen mit dem in „easy-Online“ erstellten und von der FH/HAW-Leitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache Ausfertigung) in Papierform bis spätestens eine Woche nach elektronischer Einreichung beim Projektträger einzu­reichen. Der Förderantrag darf nicht mehr als zehn Seiten, zuzüglich Titelblatt und Anlagen, umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 pt, Zeilenabstand mindestens einfach, Seitenränder mindestens 2 cm). Dabei ist die auf der Internetseite des Projektträgers (https://www.forschung-fachhochschulen.de/massnahmen/fh-europa) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Anträge stehen miteinander im Wettbewerb. Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines internen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen sowie Kompetenzen der Projektleiterin/des Projektleiters, Passfähigkeit des geplanten (EU-)Antrags zum ausgewählten (EU-)Call und die daraus resultierenden Chancen des geplanten (EU-)Antrags, Qualität des dargestellten Arbeits-, Zeit- und Ressourcenplans, Beitrag zur Stärkung der Netzwerkbildung und zur Stärkung des Forschungsprofils der FH/HAW.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme ist beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
Forschung an Fachhochschulen

Ansprechpartnerin ist:

Dr. Alexandra Brennscheidt
Telefon: 02 11/62 14-5 61
E-Mail:

Gesamte Förderbekanntmachung unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3151.html[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row]