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BMBF-Fördermaßnahme: „Ideenwettbewerb zur Biologisierung der Technik“

Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte beim „Ideenwettbewerb Biologisierung der Technik“, die einen klar erkennbaren Bezug zur Material- und Werkstoffforschung oder Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) zeigen.

Gegenstand der Förderung sind Einzel- oder Verbundprojekte, die anhand einer konkreten technischen Fragestellung das Potenzial biologischer Ressourcen, Verfahren, Prozesse oder Prinzipien für industrielle Anwendungen aufzeigen. Der Schwerpunkt der Arbeiten muss hierbei entweder auf der Material- und Werkstoffforschung oder Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse) liegen. Zielsetzung ist der Machbarkeitsnachweis („Proof of Concept“) für die industrielle Anwendung und/oder der Aufbau eines Demonstrator-Modells.

Zur Antragstellung berechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und weitere Organisationen, die Forschungsbeiträge zu den in Nummer 2 genannten Fragestellungen und Schwerpunkten liefern.
Im Rahmen der Ausschreibung ist die Förderung von akademischen oder industriellen Einzel- oder Verbundvorhaben möglich. Die Zusammenarbeit von akademischen und industriellen Verbundpartnern in einem gemeinsamen Verbundprojekt ist ausdrücklich gewünscht und wird im Bewertungsprozess besonders gewürdigt.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und sonstigen Organisationen, welche Forschungsbeiträge liefern, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten3 fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) – bis zu 50 % anteilfinanziert werden.

Ohne etwaige zu gewährende Projektpauschalen für akademische Einrichtungen und Boni für KMUs gelten nachfolgende

Grenzwerte für die Zuwendung:
500 000 Euro für Verbundprojekte und 200 000 Euro für akademische oder industrielle Einzelvorhaben (Projektskizzen, die diese Grenzwerte überschreiten, werden vom weiteren Begutachtungsprozess ausgeschlossen.).
Im Rahmen des Ideenwettbewerbs ist eine Förderung von Vorhaben unter Beteiligung von Start-ups möglich und wird besonders begrüßt.

Abwicklung der Fördermaßnahme für den Schwerpunkt „Material- und Werkstoffforschung“:

VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ); Materialien und Werkstoffe
Ansprechpartner ist:
Dr. Marc Awenius
E-Mail:

Abwicklung der Fördermaßnahme für den Schwerpunkt „Produktionsforschung (hier: Produktentstehung und Produktionsprozesse)“

Projektträger Karlsruhe; Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dr. Christine Ernst
E-Mail:

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

Eine vollständige Projektskizze besteht aus zwei Teilen: einer Darstellung in easy-Online (Projektblatt) sowie der ausführlichen Projektbeschreibung in Form einer fachlichen Projektskizze (word- oder pdf-Datei). Die Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung im Projektblatt von easy-Online soll in die Abschnitte Motivation, Zielsetzung, Vorgehensweise und Verwertung gegliedert werden.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger bis spätestens 20. September 2020 zunächst Projektskizzen in deutscher Sprache in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.
Für ein Verbundprojekt ist nur eine Projektskizze vorzulegen.
Die Einreichung der vollständigen Projektskizze in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze direkt mit dem beauftragten Projektträger Kontakt aufzunehmen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).
Jeder Partner, der eine Zuwendung beantragen will, hat einen eigenen Antrag einzureichen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Einzelvorhaben bzw. im Falle eines Verbundprojekts für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze vorzulegen.

Mehr unter: https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2993.html