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BMBF-Fördermaßnahme: “Interkommunale Zusammenarbeit zur Stärkung einer regionalen Kreislaufwirtschaft in strukturschwachen Regionen”

[/vc_column_text][vc_empty_space height=”30px”][vc_column_text css=”.vc_custom_1592248354518{margin-top: 10px !important;margin-right: 0px !important;margin-left: 0px !important;}”]Die Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll eine spezifische, themenoffene Innovationsförderung für strukturschwache Regionen umsetzen. Ziel ist es, die regional vorhandenen wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Innovationspotenziale zu unterstützen und für einen nachhaltigen Strukturwandel nutzbar zu machen.
Förderziel der vorliegenden Richtlinie im Rahmen des Förderprogramms „REGION.innovativ“ ist es, neue Ansätze der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Wertschöpfung in strukturschwachen Regionen zu fördern.

Die Kreislaufwirtschaft hat zum Ziel, Ressourcen möglichst effizient in zirkulärer Weise zu nutzen, unter anderem durch die Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Erzeugnissen oder durch die Wiederverwertung von Produkten, Materialien und Stoffen.

Die Kreislaufwirtschaft gehört zu den innovativen Wirtschaftsbranchen in Deutschland und ist ein wesentlicher Bestandteil des „European Green Deal“ der Europäischen Kommission, der den Weg zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Wirtschaftsweise für Europa aufzeigt.

Eine regionale Kreislaufwirtschaft erfordert die Zusammenarbeit verschiedener Akteure etwa aus öffentlicher Hand, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft über fachliche und administrative Grenzen hinweg.

Gefördert werden anwendungsorientierte, transdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Verbünden, die eine ausgewogene Beteiligung von Kommunen und kommunalen Unternehmen, wissenschaftlichen, wirtschaftlichen und sonstigen Partnern vorweisen.

Bearbeitet werden soll:
Regionale Kreislaufwirtschaft von Stoffen und nachhaltige Wertschöpfungsketten durch interkommunale Zusammenarbeit

Interkommunales Wissensmanagement zur Verbesserung der regionalen Kreislaufführung und Wertschöpfung, ­unter anderem durch Zusammenführung unterschiedlicher Datenbestände und Indikatorensysteme

Integrierte Konzepte zur Verbindung technologischer Innovationsprozesse mit räumlichen Entwicklungszielen einer Wirtschaftsregion, sowie mit gesellschaftlichen Innovationsprozessen

Ergänzend adressiert werden sollen folgende Querschnittsaufgaben: Verwaltungsmodernisierung und Befähigung der Kommunen zum Umgang mit Transformationsprozessen durch interkommunale Zusammenarbeit und Arbeitsteilung als Grundlage für eine neue Innovationskultur (z. B. Prozesse zur Entwicklung von Visionen und Zielen; Schulung des Personals, Nutzung externen Know-hows); Experimente zum Politik- und Verwaltungshandeln unter bestehenden und ggf. neu zu schaffenden rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. im Bereich des Kommunal-, Planungs- und Umweltrechts sowie zur Verteilung öffentlicher Aufgaben in Gemeinden und Landkreisen).

Entwicklung neuer Profile und Anforderungen für Fachkräfte in öffentlichen Einrichtungen zur Befähigung zum interkommunalen Management von Stoffströmen, sowie neuer Instrumente im Bildungsbereich, auch unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern.

Umgang mit Auswirkungen des demografischen und strukturellen Wandels: Entwicklung regionalspezifischer Halte- und Zuzugsstrategien für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen sowie Ansiedlungsstrategien für unterschiedliche Branchen

Transferaktivitäten, dabei werden von jedem Verbund die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für den Transfer und den Austausch mit anderen strukturschwachen Regionen erwartet. Jeder Verbund soll mindestens zwei weitere strukturschwache Kommunen anwerben und als Beobachter in den Verbund aufnehmen

Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Unternehmen, staatliche und nicht-staatliche Universitäten und Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – sowie weitere Einrichtungen wie z. B. Kammern, Verbände, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen von „REGION.innovativ“ ist die Formierung eines regionalen Verbundes. Die Verbünde müssen die regionale Abgrenzung selbst definieren und plausibel begründen, wobei sich die Größe und die Abgrenzung der Region aus den funktionalen Verflechtungen des im Verbund betrachteten Themas ergeben sollten

Art, Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt.
Die ausgewählten Verbundvorhaben werden bis zu drei Jahre gefördert.

Zweistufiges Antragsverfahren
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 30. September 2020 zunächst Projektskizzen mit dem Stichwort „REGION.innovativ – Kreislaufwirtschaft“ in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, förmliche Förderanträge für jeden Partner vorzulegen. Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ (unter Beachtung der in der Anlage genannten Anforderungen) erforderlich (https://foerderportal.bund.de/easyonline/). Die Zugangsdaten werden vom zuständigen Projektträger zur Verfügung gestellt.

Abwicklung der Fördermaßnahme durch:
Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich UMW
Ansprechpartner:

Dr. Christian Strauß
Telefon: +49 30/2 01 99-31 23
E-Mail:

Ansprechpartner für grundsätzliche Fragen zur Zielsetzung des Programms und den besonderen Zuwendungsvoraussetzungen ist der folgende derzeit für die Programmfamilie „Innovation & Strukturwandel“ beauftragte Projektträger:

Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich GTI

Ansprechpartnerin:
Dr. Kirsten Kunkel
Telefon: +49 30/2 01 99-33 20
E-Mail:

Vollständige Ausschreibung unter:
https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-3032.html