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START-UP-Hochschul-Ausgründungen – 7. Runde geplant

Eine weitere Ausschreibung des Förderwettbewerbs des Landes NRW ist in der Planung.

START-UP-Hochschul-Ausgründungen richtet sich an Hochschulabsolventen, deren Abschluss längstens drei Jahre zurückliegt, sowie Hochschulwissenschaftler, die Forschungsergebnisse bzw. Know-how mit großem Marktpotenzial und einem überzeugenden Geschäftskonzept in nordrhein-westfälischen Hochschulen weiterentwickeln und durch Gründung eines eigenen Unternehmens als Hochschulausgründung wirtschaftlich umsetzen wollen.

Projekte können auf technologischen, betriebswirtschaftlichen oder sozialen Innovationen basieren, oder eine innovative, wissensintensive Dienstleistung sein.
Antragsberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen oder staatlich anerkannte Hochschule mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen zu den START-UP-Hochschul-Ausgründungen finden Sie unter folgendem Link.