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Steuerliche Forschungsförderung in Deutschland – Forschungszulagengesetz

Neben der klassischen direkten Projektförderung bietet die Bundesregierung seit Anfang 2020 auch die Möglichkeit, technologieoffen eine Forschungszulage für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E) zu beantragen.

Bemessungsgrundlage sind zur Zeit: 2 Millionen Euro pro Unternehmen und Wirtschaftsjahr mit einem Fördersatz von 25 Prozent auf alle FuE-Personalkosten. Damit sind wir bei einem jährlichen Förderhöchstsatz von maximal 500.000 Euro pro Unternehmen pro Jahr.
Im Rahmen externer FuE-Aufwendungen (Unteraufträge bzw. Auftragsforschung) werden bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten (inkl. Sachkosten) für die Bemessungsgrundlage berücksichtigt.

Zu beachten ist, dass das forschende Unternehmen durch eine Bescheinigungsstelle (wird in 2020 eingerichtet) prüfen lassen muss, ob das beantragte FuE-Vorhaben entsprechend der Gesetzesvorgaben als innovativ bewertet wird. Dieses wird durch eine Bescheinigung bestätigt. Die Bescheinigung ist rechtlich bindend und muss mit dem Antrag auf Förderung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
Nur Aufwendungen, die nicht bereits anderweitig staatlich gefördert wurden, sind förderfähig.

Über das Angebot Forschungszulagenrechner erhalten Unternehmen eine Einschätzung, ob Ihre FuE-Tätigkeiten nach den Vorgaben der steuerlichen Forschungsförderung förderfähig sind und wie hoch diese voraussichtlich sein wird.

Aktueller Stand der Forschungszulage. Folgenden Ergänzungen zu den Themen:

  1. Zentrale Informationsseiten des Bundes
  2. Bescheinigungsstelle

Wo informiert der Bund über die Forschungszulage?

Die Forschungszulage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Hier gibt es allerdings bisher nur einen relativ kurzen Beitrag.
Die Umsetzung der Bescheinigungsstelle liegt wiederum im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Das BMBF hat daher eine FAQ-Seite eingerichtet, um über die Bescheinigungsstelle zu informieren. Diese finden Sie hier.

Aber auch das BMWi informiert über die Forschungszulage und stellt sie auf dieser Seite der klassischen Forschungsförderung entgegen.

Wie ist der aktuelle Stand zur Bescheinigungsstelle?

Welche Institution die Aktivitäten der Bescheinigungsstelle aufnehmen wird, ist bisher noch nicht entschieden. Das BMBF wird in diesem Jahr festlegen, welche Stelle die Bescheinigungen ausstellen wird. Mit einer Eintschiedung ist voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2020 zu rechnen. Sobald die entsprechende Stelle bekannt ist und ihre Arbeit aufgenommen hat, haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre FuE-Förderung bescheinigen zu lassen. Die Bescheinigung bestätigt verbindlich, dass es sich bei dem Vorhaben um ein förderfähiges Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben im Sinne des FZulG handelt. Im zweiten Schritt wird beim jeweils zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt (sofern eine positive FuE-Bescheinigung vorliegt). Die Forschungszulage wird als Steuergutschrift gewährt.

Die Beantwortung weiterer FAQs zu Bescheinigungsstelle finden sich hier.

Weiterführende Informationen z. B. unter: https://forschungszulagenrechner.de/