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Steuerliche Forschungsförderung wird umgesetzt

Bescheinigungsstelle nimmt Arbeit auf

Forschende Unternehmen können jetzt ihre Forschungsvorhaben zertifizieren lassen. Bevor die steuerliche Forschungszulage beim Finanzamt beantragt werden kann, prüft eine fachkundige Stelle, ob das Vorhaben dem Forschungs- und Entwicklungsbegriff des Gesetzes entspricht. Hierüber stellt die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ (BSFZ) einen Bescheid aus, an den das Finanzamt gebunden ist.

Unter www.bescheinigung-forschungszulage.de können ab sofort Anträge auf Bescheinigung gestellt werden. Das Portal enthält die nötigen Informationen zu Antragstellung und Förderung sowie Praxisbeispiele.

Bis zu einer Million Euro können Unternehmen erhalten, die in Forschung und Entwicklung investieren. Gefördert werden 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, insbesondere Personalkosten, aber auch Ausgaben für Auftragsforschung. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen gerade Gewinne oder Verluste macht. Entscheidend ist, dass es in seine Innovationskraft investiert und damit Arbeitsplätze und Wohlstand von morgen sichert.

Hintergrund:
Das Forschungszulagengesetz ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wurde die Bemessungsgrundlage zum 1. Juli 2020 befristet bis 30. Juni 2026 von zwei auf vier Millionen Euro verdoppelt, um die Anreizwirkung für Forschungsinvestitionen zu erhöhen.

Die BSFZ wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung im Wettbewerb ermittelt. Den Zuschlag erhielt ein Konsortium aus der
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI steht für Verein Deutscher Ingenieure), der
AiF Projekt GmbH (AiF steht für Arbeitsgemeinsaft industrieller Forschungsvereinigungen) sowie des DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.) -Projektträger.
Alle Partner verfügen aus der Projektförderung über die erforderliche Sachkunde und außerdem über langjährige Erfahrungen in der Forschungsadministration. Die Bescheinigungsstelle hat Standorte in Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.

Weitere Infos unter:
https://www.bmbf.de/de/steuerliche-forschungsfoerderung-wird-umgesetzt-12508.html